Dienstag, 1. August 2006
rechtliches
... vielleicht kann mir ja jemand von euch eine auskunft geben?

wie siehts aus mit links von youtube? wenn ich da zum beispiel mitschnitte eines konzertes verlinke. strafbar?

und wenn jemand zwischen den zeilen schreiben würde, er habe irgendwelche mitschnitte auf dem rechner... würde sowas beispielsweise ne beschlagnahmung bei demjenigen durch - keine ahnung wen - rechtfertigen?

... fragt sich einfach mal so, die bona.

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Ich kann da natürlich nur als laiiger Laie antworten.
Aber das Verlinken von auf UTube gespeicherten Videos dürfte nicht strafbar sein.
Mutmaßungen meinerseits warum das so ist:
- YouTube selbst verbietet das Onlinestellen von Material, das mit Urherberrechten geschützt ist. Entsprechend sind, wenn das doch vorkommt, erstmal YouTube bzw. derjenige der den Kram online gestellt hat dran.
- Ein Konzertmitschnitt ist erstmal nicht Eigentum des Interpreten sondern desjenigen der das aufgenommen hat. Wenn Du also nicht grade deinen Lieblingsausschnitt aus einer Konzert- DVD verlinkst, muß ebenfalls erstmal der Urheber / YouTube belästigt werden.

- Du machst Durch Verlinken/Einbetten nur Inhalte zugänglich, die jemand eh mittels einer leistungsfähigen Suchmaschine finden würde. Die bisher erfolgten Verurteilungen fürs Linksetzen beschränken sich darauf, daß sich der Verlinker entweder den verlinkten Inhalt zu Eigen machen würde (da ging es dann aber auch um grobe Beschimpfungen), oder daß Software verlinkt wurde, die in der Lage wäre, einen ganzen Industriezweig zu zerstören (wobei, diesen Industriezweig hätte ich nicht vermißt).

Schreiben daß man Musik auf der Platte hat? Ich würds vermeiden. Prinzipiell ist es zwar erlaubt, Tonträger zu kopieren, die nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammen, und es ist nichtmal verboten, Tonträger anzuhören, die von einer (möglicherweise) rechtswidrigen Quelle kopiert wurden, aber wer weiß, wie die Vertreter einer Idustrie (die ich nicht vermissen würde, wenn sie fehlte) das interpretieren?

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klasse, lieben dank erik! :-)

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Ich hab da mal den Informatik gefragt, der Medienrecht hatte und sich da ein bissl auskennt:

"Wenn die Mitschnitte aus einer illegalen Quelle stammen, dann ist das strafbar - z.B. Rip einer kopiergeschützten DVD. Wenn man die Videos selber aufgenommen hat, dann ist es wahrscheinlich nicht strafbar - außer der Konzertveranstalter hat das Aufnehmen untersagt."

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sehr spannend, danke.

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DVDs haben doch keinen wrikungsvollen Kopierschutz, liebes Seelchen.

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