Donnerstag, 30. März 2006
Maulkorb
Auch Stefan von hessis weblog wurde abgemahnt:

Die Anmeldung und Bewerbung Ihrer privaten Homepage unter dem Suchbegriff "f." bei Suchmaschinen ist rechtswidrig. Wir fordern die Beseitigung der Einträge unter dem Suchbegriff "f."

Er lüftet Einzelheiten zu diesem kuriosen Rechtsstreit... Heute endet die gesetzte Frist.

(via)

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Scheint zur Zeit in Mode zu sein. Erstaunlich ist aber, wie wenig die abmahnenden Firmen vom Internetz verstehen. Das zeigt das schreiben ja sehr deutlich. Es zeigt aber auch, daß Firmen mit dieser neuen Form von Kritik nicht umgehen können. Im Zeitalter der Blogs verbreiten sich negative Dinge natürlich wesentlich schneller. Trotz allem gilt auch für ein Weblog die Meinungsfreiheit.

Edit: Wenigstens hat Moni jetzt ja wieder Ruhe.

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Es gabe bereits Streitfälle, wo jemand Recht erhalten hat weil eine Website unter einem Begriff sehr weit oben in den Suchergebnissen auftauchte.
Allerdings hatten die Betreiber da auch durch Eintragen der Begriffe in den Meta- Tags nachgeholfen.
Link
Link2

Das dürfte hier nicht greifen. Bleibt nur der Vorwurf, daß Hessi es zugelassen hat, daß sich negative Meinungen zur Firma in seinem Blog gesammelt haben. Und da gibts leider bereits genug ähnliche Fälle wie den hier.

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oh wie spannend, danke! *reinles

EDIT: au man. tricky... kommunikation und kompromissfindung klingen sinnvoll.

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...wären zumindest angebracht.

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ich habe gerade entdeckt, dass du es recherchiert und kommentiert hast... ein klasse text!

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Stimmt, klasse Text!

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Danke, danke. Nachdem ich heut Mittag schon eine Stunde bei Donalphons zu TI gelesen hatte, und den halben Abend dann hierzu weiter mußte das einfach sein.

Irgendwie ist dann auch der Rest des Abends dafür draufgegaben...

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Die Diskussion habe ich auch in Auszügen gelesen.... Man, derzeit läuft's aber auch rund!

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Beim liebenswerten Schutzgeist ist zu lesen, dass der Anwalt von Flyerpilot heute mitgeteilt hat, dass man nicht weiter gegen Stefan vorgehen wird:

[...] namens und in Vollmacht unserer Mandantin teilen ich Ihnen mit, dass unsere Mandantin die Angelegenheit beim derzeitigem Sachstand nicht weiter verfolgt. [...]

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