Dienstag, 14. Februar 2006
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bonafide,
Dienstag, 14. Februar 2006, 18:20
dabei fällt mir ein:
muss man hunde eigentlich um ihre erlaubnis fragen, ob man ein bild von ihnen machen und dann auch noch im netz veröffentlichen darf?! *kopfkratz
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mark793,
Dienstag, 14. Februar 2006, 18:49
Im Prinzip nein
Da Hunde keine juristische Person sind, können sie auch kein Recht am eigenen Bild geltend machen.
Aber mal was ganz anderes: Bei "Benutzerprofil ändern" können Sie die Chose so einstellen, dass Ihr Benutzername auf Ihre URL zurückverlinkt. Kann ganz praktisch sein, wenn Sie bei anderen blogger.de-blogs kommentieren. Man möchte dann schon mal gerne gucken, was der Kommentator auf seiner eigenen Seite so alles von sich gibt...
Aber mal was ganz anderes: Bei "Benutzerprofil ändern" können Sie die Chose so einstellen, dass Ihr Benutzername auf Ihre URL zurückverlinkt. Kann ganz praktisch sein, wenn Sie bei anderen blogger.de-blogs kommentieren. Man möchte dann schon mal gerne gucken, was der Kommentator auf seiner eigenen Seite so alles von sich gibt...
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bonafide,
Dienstag, 14. Februar 2006, 18:55
... und wie stehts mit deren Herrchen?
Lieben Dank für den Tipp mit der URL - ich werde das gleich mal versuchen umzusetzen!
Nachtrag: So, jetzt müsste es funzen?!
Lieben Dank für den Tipp mit der URL - ich werde das gleich mal versuchen umzusetzen!
Nachtrag: So, jetzt müsste es funzen?!
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mark793,
Dienstag, 14. Februar 2006, 19:04
Es funzt!
Die Frage nach Herrchen und Frauchen ist etwas komplizierter. Also: Deren Persönlichkeitsrecht erstreckt sich nicht automatisch auf bewegliches Eigentum (als solches werden Haustiere nun mal juristisch immer noch deklariert).
Wenn es nicht gegen Hausrecht oder andere schutzwürdige Interessen verstößt, hätten Hundehalter meines Wissens keine rechtliche Handhabe dagegen, dass ihr Vierbeiner abgelichtet wird - zu privaten Zwecken. Bei kommerzieller Nutzung sähe die Sache womöglich wieder anders aus. Und da der Hundehalter ja nicht wissen kann, ob Ihre Bildverwertung privater oder kommerzieller Natur ist, empfiehlt es sich auf alle Fälle, vorher zu fragen, um Ärger zu vermeiden. Ansonsten gilt natürlich das elfte Gebot...
Wenn es nicht gegen Hausrecht oder andere schutzwürdige Interessen verstößt, hätten Hundehalter meines Wissens keine rechtliche Handhabe dagegen, dass ihr Vierbeiner abgelichtet wird - zu privaten Zwecken. Bei kommerzieller Nutzung sähe die Sache womöglich wieder anders aus. Und da der Hundehalter ja nicht wissen kann, ob Ihre Bildverwertung privater oder kommerzieller Natur ist, empfiehlt es sich auf alle Fälle, vorher zu fragen, um Ärger zu vermeiden. Ansonsten gilt natürlich das elfte Gebot...
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bonafide,
Dienstag, 14. Februar 2006, 19:08
Kaum macht man's richtig,
funktioniert's auch schon...
Ich danke Dir/Ihnen für den kleinen rechtlichen Exkurs!
by the way:
Watt passiert eigentlich, wenn ich fremde Blogger duze? *lach
Ich danke Dir/Ihnen für den kleinen rechtlichen Exkurs!
by the way:
Watt passiert eigentlich, wenn ich fremde Blogger duze? *lach
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mark793,
Dienstag, 14. Februar 2006, 19:13
Auch hier gilt:
Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber um das mal gleich klarzustellen: Ich bin kein Jurist. ;-)
Und prinzipiell völlig schmerzfrei, was die Anredeform angeht. Wer mich siezt, wird i.d.R. auch gesiezt, bis man sich das Du anbietet. Wer mich duzt, tja, das kommt drauf an. Bei Sympathie wird eher zurückgeduzt... ;-)
Und prinzipiell völlig schmerzfrei, was die Anredeform angeht. Wer mich siezt, wird i.d.R. auch gesiezt, bis man sich das Du anbietet. Wer mich duzt, tja, das kommt drauf an. Bei Sympathie wird eher zurückgeduzt... ;-)
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bonafide,
Dienstag, 14. Februar 2006, 19:22
dann sach ich mal, danke dir, du nichtjurist! ;-)
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